"Der Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts" (Rudolf von Ihering) 


Selbst Verbraucherschutzorganisationen sind sich sicher, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wirklich wichtigen Versicherungen gehört, denn sie soll die finanziellen Einbußen ausgleichen, die der Versicherungsnehmer erleidet, weil er aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Anlass zum Streit ergeben sich aus der großen Anzahl von im "Kleingedruckten" vereinbarten Voraussetzungen für den EIntritt des Versicherungsfalls. Hinzu kommen die Problemfelder der tatsächlich oder vermeintlich falschen Gesundheitsangabe bei Vertragsabschluss und die daraus resultierende Arglistanfechtung des Vertrags oder der Rücktritt vom Vertrag. 
Streitpunkte sind auch regelmäßig die Verweisungsklauseln, die es dem Versicherer erlauben, den an und für sich berufsunfähigen Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen oder die Nachprüfung, mit der die Versicherung versuchen kann, von ihrer Leistungspflicht wieder Abstand zu nehmen.
Besonders wichtig ist im Versicherungsfall die Darstellung der beruflichen Tätigkeit in seiner konkreten Ausgestaltung an gesunden Tagen. Denn nur dies ist Gegenstand der Berufsunfähigkeitsversicherung und nicht der abstrakt erlernte Beruf. Hier schicken die Versicherungen immer häufiger "Ermittler" los, die mit dem Versicherungsnehmer diese Tätigkeit - vor allem bei Selbstständigen - klären sollen. Doch hier sollte Vorsicht angebracht sein und vorher fachanwaltliche Beratung und Unterstützung eingeholt werden.
Von besonderer Bedeutung sind in den letzten Jahren die Fälle der Berufsunfähigkeit wegen Depressionen, Burnout, CRPS (Morbus Sudeck) oder PTBS (postraumatischer Belastungsstörung).

Die Kanzlei KRÄMER hat hier ein großes Renommee und Erfahrung aus vielen Jahren bundesweiter Prozessführung in Rechtstreitigkeiten im Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Da neben der privaten Berufsunfähigkeit nicht selten auch die sozialrechtliche Erwerbsunfähigkeit anliegt, unterstützt die Kanzlei  KRÄMER Sie auch hier mit fundiertem prozessualem und außergerichtlichem Wissen.

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